Institutionelle Überzeugung · Child welfare, racial theory and forced assimilation
Jenische Familienzugehörigkeit als Grund für Kindswegnahme und Umerziehung
Schweizer Fürsorgeinstitutionen und mitwirkende Behörden behandelten die Zugehörigkeit zu einer jenischen Familie als ausreichenden Hinweis darauf, dass Kinder ihren Familien entzogen und außerhalb ihrer Kultur umerzogen werden müssten. Grundlage waren rassenbiologische und sozialhygienische Vorstellungen statt eines individuellen Nachweises elterlicher Untauglichkeit.
1 Episode
Heutiger Wissensstand
Heutiger Wissensstand
Jenische Identität oder eine reisende Lebensweise belegen keine elterliche Untauglichkeit. Schweizer Bundesinstitutionen beschreiben die Aktion Kinder der Landstrasse heute als systematische Verfolgung: Auch sesshafte Familien wurden erfasst, ein jenischer Familienname konnte genügen, und das Programm sollte Kinder von ihren Familien entfremden, um die jenische Kultur zu beseitigen. Der Bundesrat entschuldigte sich für die Unterstützung und anerkannte 2025 die Verfolgung im damaligen Kontext nach heutigem Völkerrecht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Folgen und menschliche Auswirkungen
Folgen und menschliche Auswirkungen
Von 1926 bis 1973 nahm Pro Juventute mit dem Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse Hunderte Kinder aus jenischen Familien, häufig mit Unterstützung kantonaler, kommunaler und eidgenössischer Stellen. Kinder kamen in Pflegefamilien, Heime, Anstalten und psychiatrische Einrichtungen; Kontakte zur Herkunftsfamilie wurden gezielt unterbrochen. Bundesquellen nennen mehr als 600 direkt Betroffene des Programms und schätzen die Zahl ähnlicher Fremdplatzierungen durch weitere Stellen auf insgesamt bis zu etwa 2.000.
Wie daraus Folgen entstanden
Das Programm zielte auf Jenische als Gruppe, nicht nur auf aktuell reisende Familien. Bundesdokumentation hält fest, dass auch sesshafte Familien verfolgt wurden und ein jenischer Familienname genügen konnte.
Nicht jede Fürsorgemaßnahme gegenüber einer jenischen Familie wird als identisch motiviert behandelt. Pro Juventute war eine private Stiftung, doch Behörden duldeten, finanzierten und unterstützten das Programm.
1973 bezeichnet die Einstellung des zentralen Programms, nicht die vollständige institutionelle Korrektur. Entschuldigung, Aktenzugang, Entschädigung und Anerkennung entwickelten sich erst in den folgenden Jahrzehnten.
durch das Pro-Juventute-Programm aus Familien entfernte Kinder
geschätzte Fremdplatzierungen durch Pro Juventute, weitere Organisationen und Behörden
vom Beginn des Programms 1926 bis zu seiner Einstellung 1973
Zahlen werden nur hervorgehoben, wenn sie durch die angegebenen Quellen gestützt werden. Die Größe einer damit verbundenen Katastrophe wird nicht automatisch als ausschließlich durch diese Überzeugung verursacht behandelt.
Institutionelle Episode
Schweiz
Das Schweizer Programm machte Gruppenzugehörigkeit zu einem Fürsorgeurteil. Statt für jede Familie individuell eine konkrete Gefährdung nachzuweisen, behandelten Pro Juventute und mitwirkende Behörden jenischen Hintergrund selbst als Grund für Trennung und Assimilation. Der Schweizer Staat beschreibt diese Praxis heute als systematische Verfolgung und nicht als legitimen Kinderschutz.
Institutionen
- Pro Juventute — Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse
- eidgenössische, kantonale und kommunale Fürsorgebehörden
- Vormundschafts- und Platzierungsbehörden
Dokumentierte Folgen
- Entzug von mehr als 600 Kindern aus jenischen Familien durch das zentrale Pro-Juventute-Programm
- Unterbringung in Pflegefamilien, Heimen, Erziehungsanstalten und psychiatrischen Einrichtungen
- Systematische Behinderung des Kontakts zwischen weggenommenen Kindern und Herkunftsfamilien
- Verlust von Sprache, Familienwissen und kultureller Identität bei vielen Betroffenen
- Bevormundung, Internierung und in Einzelfällen Zwangssterilisation von Angehörigen der verfolgten Minderheit
- Jahrzehntelange Kämpfe um Aktenzugang, Entschädigung und Anerkennung
Institutioneller Apparat
Pro Juventute gründete 1926 die Aktion Kinder der Landstrasse, um Kinder aus jenischen Familien zu entfernen und ihre familiären und kulturellen Bindungen zu brechen. Schweizer Bundesquellen beschreiben die Aktion als auf rassenbiologischen Theorien beruhend und auf die Auflösung der jenischen Gemeinschaft gerichtet. Behörden wirkten bei Entzug elterlicher Rechte, Vormundschaften und Fremdplatzierungen mit. Erst die öffentliche Aufdeckung führte 1973 zur Einstellung des Programms.
Quellen und was sie belegen
- Aktion Kinder der Landstrasse der Pro JuventuteSwiss Federal Office of Culture
- Problematic treatment of the non-sedentary populationSwiss Federal Archives
Bundesarchivische Darstellung der systematischen Wegnahme und Umerziehung jenischer Kinder, der Unterstützung durch eidgenössische, kantonale und kommunale Stellen und der eidgenössischen Entschuldigung von 1986.
Zuletzt geprüft: 25.8.2026