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Institutionelle Überzeugung · Psychiatry and sexuality

Masturbation als Ursache oder Verstärker von Geisteskrankheit

Masturbation wurde als Ursache oder verschlimmernder Faktor psychischer Erkrankungen behandelt – bis hin dazu, dass psychiatrische Einrichtungen sie ätiologisch erfassten und bei Patienten körperlich zu verhindern versuchten.

1 Episode

Heutiger Wissensstand

Heutiger Wissensstand

Masturbation ist ein normales Sexualverhalten und keine Ursache von Geisteskrankheit oder psychischen Störungen. Masturbatorisches oder anderes Sexualverhalten kann bei psychischen Erkrankungen begleitend auftreten oder zwanghaften Charakter annehmen; daraus folgt jedoch nicht, dass es die zugrunde liegende Erkrankung verursacht oder verschlimmert.

Folgen und menschliche Auswirkungen

Folgen und menschliche Auswirkungen

1877 setzte das staatliche London Asylum for the Insane in Ontario die Annahme unmittelbar in Behandlung um, Masturbation könne psychische Krankheitsanfälle auslösen oder bestehende Geisteskrankheit verschlimmern. Superintendent R. M. Bucke ließ bei 15 männlichen Patienten eine Genital-„Verdrahtung“ einsetzen, die Masturbation erschweren oder schmerzhaft machen sollte. Die Maßnahme scheiterte und wurde aufgegeben.

Wie daraus Folgen entstanden

Buckes Position war enger als die pauschale Aussage „jede Masturbation verursacht Geisteskrankheit“. Die historische Rekonstruktion seines amtlichen Berichts zeigt, dass er Masturbation als möglichen Auslöser eines Anfalls oder als verschlimmernden Faktor bestehender Krankheit behandelte. Seine Position umfasste damit sowohl Verursachung als auch Verschlimmerung psychischer Erkrankung.

Die Zahl 15 bezeichnet Patienten. Einige biografische Darstellungen zählen 21 Eingriffe; daraus folgen jedoch nicht 21 verschiedene Patienten.

1877

Das London Asylum führte die dokumentierte Maßnahme gegen Masturbation durch

15

männliche Patienten wurden der Genital-„Verdrahtung“ unterzogen

Zahlen werden nur hervorgehoben, wenn sie durch die angegebenen Quellen gestützt werden. Die Größe einer damit verbundenen Katastrophe wird nicht automatisch als ausschließlich durch diese Überzeugung verursacht behandelt.

Institutionelle Episode

Kanada — Ontario

1877Offiziell unterstützt

1877 handelte R. M. Bucke in seinem ersten Jahr als Superintendent nach der Annahme, Masturbation könne Krankheitsanfälle auslösen oder Geisteskrankheit verschlimmern. Die staatliche Anstalt unterzog 15 männliche Patienten einer Genital-„Verdrahtung“, die Erektionen und Masturbation erschweren oder schmerzhaft machen sollte. Das Verfahren verhinderte Masturbation nicht zuverlässig und wurde aufgegeben.

Institutionen

  • London Asylum for the Insane

Dokumentierte Folgen

  • Fünfzehn männliche Patienten wurden einer Genital-„Verdrahtung“ unterzogen, die Erektionen und Masturbation hemmen sollte
  • Schmerz und körperliche Einschränkung wurden als psychiatrische Behandlung an institutionalisierten Patienten eingesetzt
  • Der Eingriff wurde fortgeführt, bis sich zeigte, dass er das Verhalten nicht zuverlässig verhinderte
  • Die Behandlung verkörperte eine falsche kausale Deutung sexuellen Verhaltens psychisch kranker Patienten

Institutioneller Apparat

In seinem ersten Jahr als medizinischer Superintendent setzte R. M. Bucke eine damals in der Psychiatrie verbreitete Annahme praktisch um: Masturbation könne Geisteskrankheit auslösen oder verschlimmern. Sein Bericht von 1877, überliefert in den Ontario Sessional Papers, dokumentierte einen Eingriff, der männliche Patienten am Masturbieren hindern sollte. Da dies in einer staatlichen psychiatrischen Anstalt unter der Behandlungsautorität ihres Superintendenten geschah, wurde aus einer medizinischen Theorie institutionelle Praxis.

Quellen und was sie belegen

Zuletzt geprüft: 24.8.2026