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Institutionelle Überzeugung · Psychiatry and sexuality

Homosexualität als psychische Störung

Homosexualität wurde in offiziellen oder fachlich maßgeblichen medizinischen Klassifikationssystemen als diagnostizierbare psychische, Persönlichkeits- oder Sexualstörung behandelt.

4 Episoden

Heutiger Wissensstand

Heutiger Wissensstand

Homosexualität ist weder Krankheit noch psychische oder sexuelle Störung und keine „Perversion“. Gleichgeschlechtliche Anziehung gehört zur normalen Vielfalt menschlicher Sexualität. Belastungen lesbischer, schwuler oder bisexueller Menschen können eine angemessene psychische Versorgung erfordern; durch Stigma, Konflikte oder Diskriminierung verursachter Leidensdruck macht die sexuelle Orientierung selbst jedoch nicht pathologisch und begründet keine medizinische Notwendigkeit, sie zu verändern.

Folgen und menschliche Auswirkungen

Folgen und menschliche Auswirkungen

Die Pathologisierung von Homosexualität war mehr als ein falsches Diagnoseetikett. Internationale und nationale Klassifikationen verliehen Stigma, Behandlungsversuchen und institutionellen Entscheidungen medizinische Autorität. Die WHO korrigierte die pauschale Einstufung 1990, doch nationale Systeme folgten unterschiedlich schnell: Brasilien änderte seine Kodierung 1985, Chinas CCMD-System bleibt ungewöhnlich widersprüchlich und wird weiterhin in aktuellen forensischen Standards zitiert, während Iran Homosexualität im militärischen Befreiungssystem weiterhin mit psychischer Krankheit verknüpft.

Wie daraus Folgen entstanden

Die Episoden verwenden nicht überall dieselbe Diagnosesprache. Manche Systeme pathologisierten Homosexualität selbst; spätere Klassifikationen beschränkten Diagnosen teilweise auf Menschen mit Leidensdruck wegen ihrer Orientierung. Diese Unterschiede bleiben sichtbar, weil eine Einengung nicht dasselbe ist wie vollständige Entpathologisierung.

Die Klassifikation von Homosexualität als psychische Störung betrifft die sexuelle Orientierung. Transidentität ist davon zu unterscheiden und besitzt eine eigenständige Geschichte medizinischer und psychiatrischer Klassifikation.

1948

Die WHO-ICD-6 klassifizierte Homosexualität als psychische Störung

17. Mai 1990

Die Weltgesundheitsversammlung beendete die Einstufung von Homosexualität selbst als psychische Störung

2025–26

Chinesische Forensikstandards verweisen weiter auf CCMD-3; Irans Militärsystem nutzt weiter eine psychiatrische Einordnung

Zahlen werden nur hervorgehoben, wenn sie durch die angegebenen Quellen gestützt werden. Die Größe einer damit verbundenen Katastrophe wird nicht automatisch als ausschließlich durch diese Überzeugung verursacht behandelt.

Institutionelle Episode

International — Weltgesundheitsorganisation

1948–1990Grundlage staatlicher Praxis

Die sechste Internationale Klassifikation der Krankheiten der WHO von 1948 führte Homosexualität als psychische Störung. Aufgrund der weltweiten Rolle der ICD erhielt diese Einordnung außergewöhnliche institutionelle Reichweite. Am 17. Mai 1990 verabschiedete die Weltgesundheitsversammlung die ICD-10 und beendete die Einstufung von Homosexualität selbst als psychische Störung. Die Korrektur war zunächst nicht vollständig, weil ICD-10 noch orientierungsbezogene F66-Diagnosen enthielt, doch die pauschale Pathologisierung durch die WHO endete 1990.

Institutionen

  • World Health Organization (WHO)
  • World Health Assembly

Dokumentierte Folgen

  • Internationale diagnostische Einordnung von Homosexualität als psychische Pathologie
  • Medizinische Legitimation nationaler und fachlicher Pathologisierung
  • Weitergabe über Gesundheitsstatistik, klinische Kodierung, Ausbildung und Verwaltung
  • Verstärkung von Stigma und Behandlungsversuchen gegen die sexuelle Orientierung selbst

Institutioneller Apparat

Unter Verantwortung der WHO ordnete die ICD-6 Homosexualität 1948 den psychischen Störungen zu. Weitere ICD-Fassungen behielten pathologisierende Kategorien zur sexuellen Orientierung bei. Weil die ICD weltweit als Standard für Gesundheitsstatistik und als Grundlage klinischer, administrativer und versicherungstechnischer Systeme dient, wirkte diese Einordnung weit über die WHO selbst hinaus. Im Mai 1990 verabschiedete die Weltgesundheitsversammlung die ICD-10 und beendete die Klassifikation von Homosexualität selbst als psychische Störung. Orientierungsspezifische F66-Kategorien wie die „ichdystone Sexualorientierung“ blieben zunächst bestehen; die Korrektur erfolgte also schrittweise.

Quellen und was sie belegen

Institutionelle Episode

Brasilien

1979–1985Grundlage staatlicher Praxis

Das brasilianische medizinische Klassifikationssystem verwendete den ICD-9-Code 302.0, der Homosexualität im Kapitel der psychischen Störungen unter „sexuelle Abweichungen und Störungen“ einordnete. 1985 billigte der Conselho Federal de Medicina nach einer Überprüfung durch die Bundesgesundheitsverwaltung die Orientierung, Konsultationen, deren Anlass Homosexualität war, stattdessen unter V62 („andere psychosoziale Umstände“) zu kodieren. Lag eine andere Erkrankung vor, sollte diese als Grunderkrankung kodiert werden. Die Entscheidung lockerte damit die pathologisierende Einstufung in der brasilianischen Praxis, ohne die internationale ICD-9-Kategorie 302.0 wörtlich zu löschen.

Institutionen

  • Ministério da Saúde
  • Conselho Federal de Medicina (CFM)
  • Centro Brasileiro de Classificação de Doenças (CBCD)

Dokumentierte Folgen

  • Diagnostische Kodierung als psychische oder sexuelle Störung
  • Medizinische Pathologisierung von Homosexualität
  • Institutionelle Stigmatisierung im Gesundheitswesen

Institutioneller Apparat

Die pathologisierende Kategorie stammte aus der ICD-9, die Homosexualität unter 302.0 den „sexuellen Abweichungen und Störungen“ im Kapitel der psychischen Störungen zuordnete. Als die Forderung nach einer anderen brasilianischen Kodierung die Bundesgesundheitsverwaltung erreichte, schlug das Centro Brasileiro de Classificação de Doenças für Konsultationen wegen Homosexualität V62 vor; das Gesundheitsministerium legte die Frage dem Conselho Federal de Medicina vor, der diese Orientierung 1985 billigte.

Quellen und was sie belegen

  • Parecer CFM nº 05/1985Conselho Federal de Medicina

    Primary three-page 1985 opinion documenting ICD-9 code 302.0, the CBCD proposal, the Ministry of Health referral, and the CFM conclusion that relevant consultations could be coded under V62 while separate pathological conditions should be coded by their underlying diagnosis.

  • Histórico — Resolução nº 01/1999Conselho Federal de Psicologia

    Historical overview identifying the 1985 CFM decision as Brazil's key medical-classification change concerning homosexuality.

Institutionelle Episode

China

1989–2026+Grundlage staatlicher Praxis

Chinas CCMD-2 und CCMD-2-R klassifizierten Homosexualität als psychiatrische beziehungsweise sexuelle Störung. CCMD-3 engte diese Position 2001 erheblich ein, und führende chinesische Psychiater erklärten öffentlich, homosexuelle Menschen seien nicht psychisch krank. Eine wörtliche Streichung erfolgte jedoch nicht: CCMD-3 behielt „Homosexualität“ als Diagnose 62.31 unter den Störungen der sexuellen Orientierung. Eine Neubewertung von 2026 zeigt, warum die verbreitete Formel einer vollständigen Streichung 2001 zu weit geht. Zudem nennt der aktuelle forensische Standard SF/T 0184-2024 des Justizministeriums CCMD-3 weiterhin als diagnostische Referenz. Die Episode bleibt daher offen.

Institutionen

  • Chinese Society of Psychiatry / Chinese Medical Association
  • Forensisches Begutachtungssystem des chinesischen Justizministeriums

Dokumentierte Folgen

  • Fachpsychiatrische Einordnung von Homosexualität als Störung der sexuellen Orientierung
  • Fortbestand einer Diagnosekategorie trotz der öffentlich kommunizierten „Entpathologisierung“ von 2001
  • Fortdauernde Verfügbarkeit von CCMD-3 als Referenz in staatlicher forensischer Psychiatrie
  • Medizinische und institutionelle Legitimation pathologisierender Deutungen und von Versuchen zur Orientierungsänderung

Institutioneller Apparat

CCMD-2 von 1989 und CCMD-2-R von 1994 hielten Homosexualität ausdrücklich in der chinesischen psychiatrischen Klassifikation, obwohl international bereits eine Entpathologisierung eingesetzt hatte. CCMD-3 wurde 2001 weithin als Abschaffung dargestellt, weil der Text betonte, gleichgeschlechtliche Sexualität sei nicht zwangsläufig abnormal. Tatsächlich blieb jedoch eine Diagnose mit dem Namen „Homosexualität“ (62.31) unter den „Störungen der sexuellen Orientierung“ bestehen, neben Bisexualität. Die Einleitung verbindet die Aufnahme mit Leidensdruck und dem Wunsch, die Orientierung zu verändern, löscht Homosexualität aber nicht als Diagnosekategorie. Das ist nicht nur historisch: Ein 2024 erlassener und seit Juni 2025 geltender forensischer Standard des Justizministeriums führt CCMD-3 weiterhin als normative diagnostische Referenz neben der ICD.

Quellen und was sie belegen

Institutionelle Episode

Iran

2017–2026+Grundlage staatlicher Praxis

Iran verknüpft Homosexualität im System der verpflichtenden Wehrdienstbefreiung weiterhin mit psychiatrischer oder verhaltensbezogener Pathologie. Schwule Männer können über eine medizinische Begutachtung eine Befreiung beantragen, weil das System sie als psychisch krank behandelt oder entsprechenden Kategorien zuordnet. Die militärische Dokumentation kann den Rechtsgrund der Befreiung erkennen lassen und dadurch die sexuelle Orientierung indirekt offenlegen. Berichte des US-Außenministeriums dokumentierten die Einordnung 2017–2023; die britische Regierung beschreibt denselben Mechanismus noch im Dezember 2025. Die Episode bleibt daher offen.

Institutionen

  • Iranisches medizinisches Befreiungssystem der allgemeinen Wehrpflicht
  • Medizinische Untersuchungs- und Befreiungsgremien der Streitkräfte

Dokumentierte Folgen

  • Medizinische und psychiatrische Untersuchung im Zusammenhang mit sexueller Orientierung
  • Wehrdienstbefreiung auf psychischer oder verhaltensbezogener Grundlage
  • Offenlegung des Befreiungsgrundes in militärischen Unterlagen
  • Risiko von Diskriminierung am Arbeitsplatz, familiärer Gewalt, körperlicher Gewalt oder Festnahme nach unfreiwilligem Outing
  • Staatliche Verstärkung der Behauptung, Homosexualität sei Krankheit oder Psychopathologie

Institutioneller Apparat

Das iranische Wehrpflichtsystem behandelt Homosexualität als medizinischen beziehungsweise psychiatrischen Grund für eine Befreiung. Amtliche Berichte ausländischer Regierungen dokumentieren dies mindestens seit 2017 fortlaufend. Aktuelle Berichte beschreiben medizinische Begutachtungen nach den iranischen Befreiungsvorschriften, wobei schwule Männer als psychisch krank eingestuft oder psychiatrischen beziehungsweise verhaltensbezogenen Kategorien zugeordnet werden. Auf Befreiungskarten erscheint der einschlägige Rechtsunterabschnitt und kann damit die sexuelle Orientierung indirekt offenlegen. Die Einordnung bleibt also nicht symbolisch, sondern wird durch medizinische Prüfung und ein folgenreiches staatliches Dokument umgesetzt.

Quellen und was sie belegen

Zuletzt geprüft: 24.8.2026